Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung für „Hochschulabsolventen / Young Professionals“

Arbeit Betrieb
19.06.2013412 Mal gelesen
Die Ausschreibung einer Traineestelle für „Hochschulabsolventen / Young Professionals“ lässt bei der Absage eines Bewerbers mit mehrjähriger Berufserfahrung eine Altersdiskriminierung und den Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vermuten .

Stellenanzeigen, auch wenn es sich bei den ausgeschriebenen Stellen um Berufsausbildungen oder Traineeprogramme handelt, sollten stets altersneutral verfasst werden. Erst recht sollte die Stellenanzeige keine direkten Altersangaben enthalten.

So lässt die Ausschreibung einer Traineestelle für "Hochschulabsolventen / Young Professionals" bei der Absage eines Bewerbers mit mehrjähriger Berufserfahrung eine Altersdiskriminierung und den Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vermuten (BAG Urt. v. 24.01.2013, 8 AZR 429/11, Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.01.2011, Az. 9 Sa  1771/10).

In dem zitierten Fall hatte sich ein 36jähiger Volljurist auf eine Traineestelle für "Hochschulabsolventen/Young Professionals" bei einem öffentlichen Arbeitgeber beworben und erhielt eine Absage. Die Absage sah der Bewerber als Benachteiligung an und verlangte vom Arbeitgeber eine Entschädigung. Die hierauf gerichtete Klage wiesen die Vorinstanzen ab. Das Bundesarbeitsgericht hingegen sah in der Stellenausschreibung eine Vermutung für eine Altersdiskriminierung, da sich diese gezielt an "eine/n junge/n Fachmann/-frau" richtet und damit auf das Alter abstellt. Das Bundesarbeitsgericht verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das LAG Berlin-Brandenburg.

Der Arbeitgeber muss nun nachweisen können, dass er die Bewerberauswahl ausschließlich nach anderen Gesichtspunkten als dem Alter, wie etwa Leistungsaspekten, durchgeführt hat. Andernfalls droht ihm ein Schadensersatzanspruch des abgelehnten Bewerbers.

Eine Stellenanzeige entsprechend dem zitierten Fall für eine Traineestelle sollte sich daher lediglich an Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium, nicht jedoch "Young Professionals" richten.