Arbeitgeber muss Kosten für Betriebsratsseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz übernehmen

Arbeitgeber muss Kosten für Betriebsratsseminar  zum Arbeits- und Gesundheitsschutz übernehmen
16.04.2013552 Mal gelesen
Bei einem Seminar für Betriebsratsmitglieder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz handelt es sich offensichtlich um ein solches, das im Sinne des Betriebsverfassungsrechts für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist, meint das Arbeitsgericht Bamberg.

Der Betriebsrat eines Unternehmens im Bereich der Verarbeitung von Fleischereiartikeln für den Lebensmittelhandel beschloss eines Tages zwei seiner Mitglieder zum fünftägigen Seminar "Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1" in Rostock des Veranstalters XY zu entsenden. Er meldete dies dem Arbeitgeber und beantragte von ihm die Freistellung der beiden Kollegen von der Arbeit und die Übernahme der Seminar-, Verpflegungs-, Fahrt- und Unterkunftskosten.

Der Arbeitgeber lehnte das Begehren ab. Das Seminar sei für die Betriebsratsarbeit nicht erforderlich. Für nicht erforderliche Seminare müsse er weder Mitarbeiter freistellen, noch Seminar- oder Unterkunftskosten übernehmen.

Der Betriebsrat beantragte daher im Wege der einstweiligen Verfügung die Freistellung und die Kostenübernahme.

Die einstweilige Verfügung wurde antragsgemäß erlassen. Der Betriebsrat bekam die Freistellung der Mitarbeiter für die Seminarteilnahme und die Übernahme der Kosten zugesprochen.

Das Gericht weist darauf hin, dass der Betriebsrat bei Seminaren, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und Kostenübernahme habe. Das Seminar, das die Betriebsratsmitglieder besuchen wollen ist offensichtlich für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Es handle sich bei der anvisierten Veranstaltung aufgrund des vorgelegten Informationsblatt des Veranstalters um ein sogenanntes Grundlagenseminar, das folgende Themen zum Inhalt hat: Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen auf den menschlichen Organismus, Zahlen, Daten, Fakten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation, gesetzliche Grundlagen, die Wirkung der europäischen Richtlinien auf die deutsche Gesetzgebung, Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge, die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats, strategisches Vorgehen des Betriebsrats. Die Teilnahme der beiden Betriebsratsmitglieder und die Höhe der Kosten seien auch nicht unverhältnismäßig.

Nach alledem hat der Arbeitgeber die Betriebsratsmitglieder freizustellen und die Kosten für das Seminar zu übernehmen.

(Quelle: Arbeitsgericht Bamberg, Beschluss vom 05.11.2012; 2 BVGa 3/12)

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