Der Inhalt des Arbeitszeugnisses

Arbeit Betrieb
19.03.2013281 Mal gelesen
Entscheidend für die Chance auf einen neuen Job ist ein gutes Arbeitszeugnis. Zeugnisse enthalten Geheimcodes, die für den neuen Arbeitgeber bestimmt sind.

Ein Zeugnis soll war und wohlwollend sein, maschinengeschrieben auf Geschäftspapier, frei von Knicken, Korrekturen und gravierenden Fehlern, original unterschrieben.

Da wahre Beurteilungen nicht immer schmeichelhaft sind, werden sie verklausuliert. Da in einem guten Zeugnis Angaben zum Tätigkeitsbereich, Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern gemacht werden und das Leistungsverhalten des zu Beurteilenden beschrieben wird, kann das Weglassen einzelner Bereiche gerade auf ein bestimmtes Verhalten hindeuten.

Fehlt die Angabe zum Verhalten gegenüber Kollegen, kann dies bedeuten, daß der zu Beurteilende unbeliebt war. Werden nur die fachlichen Leistungen betont, hat es zwischenmenschlich nicht funktioniert. Wird betont, daß man ein sehr gutes Verhältnis zu den Kollegen hatte, wirkt das negativ auf die fachliche Seite. Wer seine Arbeitszeit korrekt ausnutzte, der machte stets pünktlich Feierabend.

Aus der Zeugnissprache können im übrigen feste Noten abgeleitet werden:

So bedeutet:

Stets zur vollsten Zufriedenheit - Note 1

Zur vollsten Zufriedenheit - Note 2

Zur vollen Zufriedenheit - Note 3

Stets zufrieden - Note 4

Zu unserer Zufriedenheit/hat seine Aufgaben erledigt/hat sich bemüht - Note 5

Entscheidend ist oft der letzte Satz. Zeugnisse mit Dankes- und Wunschformel sind in der Regel sehr gut (z.B.: "Wir bedanken uns für die Mitarbeit und wünschen auch weiterhin viel Erfolg."). Wer seinem ehemaligen Angestellten dagegen nur viel Glück wünscht, der macht deutlich, daß er dies bei seinen Fähigkeiten auch benötigt.

Grundsätzlich hängt die Zeugnisqualität vom Einzelfall ab. Sofern man ohnehin einen Arbeitsgerichtsprozess infolge einer Kündigung führen muß, sollte man gleich das Zeugnis prüfen und ggf. vor Gericht korrigieren lassen, damit nicht aufgrund eines im Streit endenden Arbeitsverhältnisses durch Nachtreten mittels eines schlechten Zeugnisses die Anschlußbeschäftigung gefährdet wird.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im DAV.

Mail:kanzlei@anwalthesterberg.de