Zu Besuch bei der Verlobten – Längerer Arbeitsweg ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt

Zu Besuch bei der Verlobten – Längerer Arbeitsweg ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt
12.02.2013320 Mal gelesen
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob der Weg zwischen Wohnung der Verlobten und Arbeitsstelle ein durch die gesetzliche Unfallversicherung versicherter Arbeitsweg ist.

Der Arbeitnehmer war von der Wohnung seiner Verlobten zur Arbeit gefahren und hatte auf diesem Weg einen Verkehrsunfall erlitten. Die Entfernung zwischen der Wohnung seiner Verlobten und der Arbeitsstelle betrug 55 km, während die Entfernung zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstelle nur 6,5 km betragen hätte.

War dies ein versicherter Wegeunfall? Hat die gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden aufzukommen? Die Unfallkasse lehnte eine Übernahme der Kosten ab. Zu Recht, wie jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied. Der Arbeitnehmer nutzte nach Ansicht des Landessozialgerichts die Wohnung seiner Verlobten nicht wie eine eigene Wohnung. Er sei dort nur zu Besuch gewesen. Desweitern könne angesichts der erheblichen Differenz zwischen den Arbeitswegen nicht von einem versicherten Arbeitsweg ausgegangen werden. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse somit nicht für den Schaden aufkommen.

(Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.09.2012, L 4 U 225/10)

Benötigen Sie weitere Informationen? Die Rechtsanwälte Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Lahr beraten Sie umfassend und kompetent.

Unsere Kontaktdaten:

Himmelsbach & Sauer GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft

Einsteinallee 3
77933 Lahr / Schwarzwald

Telefon: 07821/95494-0
Telefax: 07821/95494-888

E-Mail: kanzlei@himmelsbach-sauer.de

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder unserem Informationsportal Arbeitsrecht.