Reinigungskräfte bekommen Zwischenzeiten nicht vergütet

Reinigungskräfte bekommen Zwischenzeiten nicht vergütet
06.02.2013382 Mal gelesen
Ist für Gebäudereiniger die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit zu vergüten? Mit dieser Frage musste sich das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht beschäftigen.

Für das Gebäudereinigerhandwerk haben Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag geschlossen, den der Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt hat, und der somit für alle Gebäudereiniger gilt.

Ein Innenreiniger ist bei einem Reinigungsunternehmen beschäftigt und wird in verschiedenen Objekten eingesetzt. Die einzelnen Arbeitseinsätze reihen sich nicht nahtlos aneinander, sodass zwischen den Arbeitseinsätzen unterschiedlich lange  Leerlaufzeiten entstehen, die der Innenreiniger oft auch zu Hause verbringt. Fahrtzeiten zwischen den Reinigungsobjekten werden vom Reinigungsunternehmen vergütet, nicht aber die arbeitsfreie Zwischenzeit. Diese möchte der Innenreiniger gerne vergütet haben.

Das Gericht entschied, dass nach dem Tarifvertrag nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit eine Vergütung gezahlt werden soll und darüber hinaus nur die aufgewendete Wegezeit als Arbeitszeit gelte. Die Tarifvertragsparteien haben gewollt, dass Zwischenzeiten nicht als Arbeitszeit gelten.

(Quelle: Pressemitteilung Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2012 - 3 Sa 440/11)

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