Kanzlei für Arbeits- und Familienrecht Traphan Stemmer Graute! Wir informieren! Kündigung und Abfindung

Arbeit Betrieb
07.11.2007996 Mal gelesen

Mit der Weihnachtszeit drohen dem Arbeitnehmer häufig auch ungeliebte Geschenke unter dem Weihnachtsbaum. In dieser Zeit häufen sich die Quartalskündigungen zum Ende März. Denn: In vielen Arbeitsverträgen finden sich verlängerte Kündigungsfristen zum Ende eine Kalenderviertels. Dann ist der Dezember, März, Juni und September häufiger Zeitpunkt für den Zugang der (fristgerechten) Kündigung. Für den Arbeitnehmer gilt es nach Erhalt einer Kündigung zu reagieren, will er keinen Rechtsverlust erleiden. Zwingend ist eine 3-wöchige Klagefrist einzuhalten. Spätestens 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein. Das Arbeitsgericht wird sich dann mit der Rechtswirksamkeit der Kündigung auseinandersetzten müssen. Gewinnt der Arbeitnehmer ist er weiter zu beschäftigen und erhält für die Monate, in denen er im Hinblick auf die Kündigung keinen Lohn erhalten hat, diesen nachgezahlt. Häufiger Irrglaube - nicht zuletzt auch durch die Medien verursacht - ist, dass im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung durch den Richter zugesprochen werden kann. Diese wird nur zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Dabei ist "Handeln" tatsächlich wörtlich zu verstehen. Die sogenannte Regelabfindung beläuft sich auf 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Beispiel:

10 Jahre Betriebszugehörigkeit x 2.000 Euro(monatlich)
_______________________________________________ = 10.000 Euro
2

Aber auch auf diese Abfindung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Die Erfahrung zeigt, dass die Abfindung immer dann ansteigt, wenn die Kündigung auf "wackeligen" Beinen steht. Je sicherer der Arbeitgeber sich seiner Sache (=Kündigung) ist, desto niedriger ist die angebotene Abfindungssumme.

Bietet der Arbeitgeber unmittelbar mit oder kurz nach Zugang der Kündigung bereits eine Abfindung an, sollte der Arbeitnehmer hellhörig werden!