Arbeitgeber muss beweisen, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung falsch ist

04.02.2013 449 Mal gelesen
Muss ein Gericht über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers Beweis erheben, wenn der Arbeitgeber behauptet, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei falsch, oder hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen so hohen Beweiswert, dass ein Gericht ohne konkrete Hinweise darauf, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unzutreffend ist, davon auszugehen hat, dass sie zutrifft, sodass sich jede Beweiserhebung über den Gesundheitszustand verbietet? Mit dieser Frage musste sich das Hessische Landesarbeitsgericht befassen.

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte kündigte ihr Arbeitsverhältnis am 14.11 zum 30.11. Am Abend des 14.11. nahm sie ihr Eigentum aus der Kanzlei zu sich nach Hause mit. Am 15. 11 ging beim Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vom 14.11. ein, die die eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 30.11. bescheinigte. Aus dem Umstand, dass seine Mitarbeiterin am Abend des 14.11 ihr Eigentum aus der Kanzlei mit nach Hause genommen hat, schloss der Arbeitgeber, dass die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "falsch" sei. Es läge ein "Gefälligkeitsattest" vor. Er kündigte ihr außerordentlich.

Vor Gericht beantragte der Arbeitgeber eine Beweiserhebung über den Gesundheitszustand der außerordentlich gekündigten Mitarbeiterin. Dies lehnte das Gericht ab. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen so hohen Beweiswert, dass der Arbeitgeber ganz gewichtige Hinweise vorbringen muss, damit ein Gericht den Aussagewert derselben infrage stellen und Beweis über den Gesundheitszustand erheben darf. Der Umstand, dass die Mitarbeiterin persönliche Gegenstände aus der Kanzlei entfernt hat, reicht dazu nicht aus.

(Quelle:  Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.12.2012 - 7 Sa 286/12 Vorinstanz: Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 09.02.2012 - 3 Ca 440/11)

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