Alkoholkranker Mitarbeiter hat einen Rückfall- kein Kündigungsgrund

Alkoholkranker Mitarbeiter hat einen Rückfall- kein Kündigungsgrund
29.01.2013213 Mal gelesen
Hat ein alkoholkranker Mitarbeiter einen Rückfall, rechtfertigt nicht ohne weitere eine Kündigung.

Hat ein alkoholkranker Mitarbeiter einen Rückfall, rechtfertigt nicht ohne weitere eine Kündigung. Zunächst muss der Arbeitgeber prüfen, ob in Bezug auf den Gesundheitszustand des Beschäftigten eine negative Prognose besteht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dies entschied das Landesarbeitsgericht in Berlin-Brandenburg. Es darf keine einmalige Entgleisung darf nicht geschlussfolgert werden, dass der Mitarbeiter in der Zukunft wieder rückfällig werden kann.

Ein Fall:

Ein alkoholkranker Betriebselektriker nach einer ambulanten Therapie eine Rückfall. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber.

Die Begründung: Wiederholt habe der Mitarbeiter gezeigt, dass er nicht vom Alkohol los kommt.

Dies überzeugte jedoch die Richter nicht. Denn ein einziger erneuter Alkoholkonsum, bei einem alkoholsucht leidenden Arbeitnehmer, darf keine Rechtfertigung von negativer Prognose sein.

 

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