GDL DARF AUCH IM GÜTER-UND FERNVERKEHR STREIKEN: LArbG CHEMNITZ, RA Sagsöz- BONN

Arbeit Betrieb
05.11.20071159 Mal gelesen

Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) darf auch den Güter- und Fernverkehr der Deutschen Bahn bestreiken. Würde jedes Mal, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig zu Tarifverhandlungen mit einer Gewerkschaft bereit sei, bereits bei der Frage der Zulässigkeit eines Streiks auf einen Tarifvertrag abgestellt, über den noch inhaltlich verhandelt werden müsse, würde eine nicht zu rechtfertigende Vorverlagerung der Prüfung des Tarifvorrangs stattfinden. So begründete das Landesarbeitsgericht Chemnitz seine Entscheidung und kippte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz, das den Streik nur im Personennahverkehr für verhältnismäßig erklärt hatte (Urteil vom 02.11.2007; Az.: 7 SaGa 19/07).