Diskriminierung männlicher Piloten durch Dienstmützenpflicht

Diskriminierung männlicher Piloten durch Dienstmützenpflicht
23.01.2013412 Mal gelesen
Ob die Pflicht zum Tragen einer Pilotenmütze eine Diskriminierung männlicher Piloten darstellt, musste das Landesarbeitsgericht Köln klären.

Ein Pilot der Lufthansa fühlte sich durch die "Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung" diskriminiert. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass männliche Piloten im der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich eine Pilotenmütze tragen müssen, während dies ihren Kolleginnen freigestellt bleibt.

Der Pilot hatte sich bei einem Flug nach New York geweigert seine Pilotenmütze zu tragen und war aus diesem Grund von dem Flug abgesetzt worden. Dies wurde in seiner Personalakte vermerkt. Der Pilot klage nun bis zum Landesarbeitsgericht Köln, um die Entfernung der Notiz aus seiner Personalakte zu erreichen. Er argumentierte, dass die Pflicht männlicher Piloten eine Pilotenmütze zu tragen eine Diskriminierung darstellt und damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Die Betriebsvereinbarung sei insofern nicht wirksam.

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass die Pflicht für männliche Piloten eine Pilotenmütze zu tragen keine Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellt. Es müsse auf die Uniform als Ganzes abgestellt werden. Die Mütze dürfe nicht isoliert betrachtet werden. So sei die Mütze nur eine Besonderheit der männlichen Dienstkleidung. Männliche Dienstkleidung dürfe sich von der weiblichen unterscheiden. Die Dienstmützenpflicht für Piloten stelle somit keine Diskriminierung dar.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Pressemitteilung 4/2012, Urteil vom 29.10.2012 - 5 Sa 549/11)

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