Klage einer Gewerkschaft auf Abschluss eines Tarifvertrages

Klage einer Gewerkschaft auf Abschluss eines Tarifvertrages
23.01.2013332 Mal gelesen
Das Landesarbeitsgericht Köln musste in folgendem Fall entscheiden, ob eine Gewerkschaft auf den Abschluss eines Tarifvertrages klagen kann.

Eine Gewerkschaft professioneller Orchestermusiker schloss mit einem Arbeitgeberverband, der unter anderen auch Theater und Orchester in Trägerschaft von Kommunen oder Bundesländern vertritt, einen Tarifvertrag mit folgender Klausel:

"Werden die Arbeitsentgelte der unter den TVöD/VKA fallenden Beschäftigten rechtsverbindlich allgemein geändert, sind die Vergütungen der Musiker, deren Arbeitgeber den TVöD/VKA anwendet oder anzuwenden hat, diesen Veränderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen."

Die Gewerkschaft verlangte nun die Anpassung der Vergütung nach dieser Klausel an den TVöD/VKA, ein bundesweit geltender Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den Städten und Gemeinden. Sie konnte sich jedoch mit dem Arbeitgeberverband nicht einigen. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied nun über die Frage, ob die Gewerkschaft aufgrund der Klausel im Tarifvertrag einen Anspruch auf den Abschluss eines Tarifvertrags zur Anpassung der Vergütungen hat.

Das Landesarbeitsgericht verneinte diese Frage. Aus der Klausel im Tarifvertrag könne die Gewerkschaft nicht den Abschluss eines neuen Tarifvertrages beanspruchen. Dazu sei die Klausel zu unbestimmt. Sie gebe nicht vor, welchen Inhalt der Tarifvertrag haben müsse.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Pressemitteilung 1/2012, Urteil vom06.01.2012 - 4 Sa 776/11)

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