Neue Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz

Arbeit Betrieb
14.01.2013331 Mal gelesen
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll im Bundestag in Kürze über modifizierte Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz abgestimmt werden.

Der aus dem Jahre 2010 stammende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Beschäftigtendatenschutz soll in Kürze dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Hierdurch soll der bestehende § 32 BDSG durch die §§ 32 - 32l BDSG ersetzt werden.

Ziel des Gesetzesentwurfes sollte eigentlich sein, die Rechte der Arbeitnehmer vor zu weitgehenden Überwachungen zu schützen. Wie die Süddeutsche Zeitung jedoch am heutigen Tage berichtet, kommt der Gesetzesentwurf eher den Arbeitgebern, als den Arbeitnehmern zugute.