Betriebsrat wehrt sich gegen die Einstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätze

Betriebsrat wehrt sich gegen die Einstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätze
10.01.2013536 Mal gelesen
Durch die Verweigerung seiner Zustimmung konnte der Betriebsrat die Einstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätze verhindern. Doch war dies auch rechtmäßig?

Grundsätzlich fällt die Einstellung von Arbeitnehmern fällt in den alleinigen Kompetenzbereich des Unternehmers. Bei seiner Einstellungsentscheidung hat der Arbeitgeber jedoch nicht immer freie Hand und dies trotz seiner unternehmerischen Freiheit. Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, so muss der Arbeitgeber diesen grundsätzlich über die geplanten Einstellungsentscheidungen informieren. In bestimmten Fällen kann der Betriebsrat die Maßnahmen sogar verhindern, indem er seine Zustimmung verweigert.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte in folgendem Fall darüber zu entscheiden, ob der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern konnte. Ein Arbeitgeber beabsichtigte, auf Dauer eingerichtete Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern zu besetzen. Diese sollten jeweils nur befristet tätig sein. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung.

Dies hielt das Landesarbeitsgericht für rechtens. Die Einstellung von jeweils nur befristet tätigen Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätze, verstoße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses sehe vor, dass eine Arbeitnehmerüberlassung nur vorübergehend erfolgen kann. Die zeitliche Höchstdauer werde zwar nicht mehr vorgegeben. Leiharbeitnehmer dürften jedoch weiterhin nur vorübergehend beschäftigt werden. Dieser Grundsatz werde aber nicht beachtet, wenn Dauerarbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt werden.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr.45/12, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12)

Dieser Fall zeigt wie weit die Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gehen können. Da die fehlende Zustimmung durch das Gericht nicht ersetzt wurde, kann der Arbeitgeber die geplanten Einstellungen nicht durchführen.

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