Erst Lob und Gehaltserhöhung, dann Kündigung - Verstoß gegen Treu und Glauben?

Erst Lob und Gehaltserhöhung, dann Kündigung - Verstoß gegen Treu und Glauben?
10.01.2013459 Mal gelesen
Das Landesarbeitsgericht hatte kürzlich über folgende Frage zu entscheiden: Stellt es einen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, einen Arbeitnehmer zunächst durch Lob und eine Gehaltserhöhung dazu zu bewegen, das Stellenangebot eines Konkurrenten auszuschlagen, und ihm dann zu kündigen?

Ein Arbeitnehmer wollte sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen, um das Stellenangebot eines Konkurrenten anzunehmen. Sein bisheriger Arbeitgeber bewegte ihn jedoch durch Lob und eine Gehaltserhöhung in Höhe von 500 € dazu, im Betrieb zu verbleiben. Der geschmeichelte Arbeitnehmer lehnte also das Stellenangebot des Konkurrenten ab. Sechs Monate später wurde er betriebsbedingt gekündigt. Der Arbeitnehmer klagte nun bis zum Landesarbeitsgericht gegen diese Kündigung. Er sah im Verhalten des Arbeitgebers einen Verstoß gegen Treu und Glauben.

Das Landesarbeitsgericht Köln hielt die Kündigung jedoch für rechtmäßig und damit wirksam. Da Kleinbetriebe vom Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ausgenommen sind, fand dieses keine Anwendung. Das Gericht sah in der Kündigung auch kein Verhalten, dass gegen Treu und Glauben verstoße. Der Arbeitnehmer hätte die Möglichkeit gehabt, das Risiko einer Kündigung zu verringern. Er hätte dafür mit dem Arbeitgeber vereinbaren müssen, dass das Konkurrenzangebot durch ihn erst abgelehnt wird, wenn die ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit ausgeschlossen wird. Dies hat er nicht getan. Die Kündigung ist somit wirksam.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 4 Sa 569/12)

Der Arbeitnehmer hätte sich hier durch eine rechtliche Beratung zum richtigen Zeitpunkt viel Ärger erspart. Mit dem entsprechenden Wissen um die Möglichkeiten hätte er die Verhandlungen mit seinem bisherigen Arbeitgeber anders führen können.

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