Arbeitsrecht | Schwangerschaft muss bei Schwangerschaftsvertretung…

Arbeitsrecht | Schwangerschaft muss bei Schwangerschaftsvertretung…
09.12.2012284 Mal gelesen
… nicht angegeben werden Schwangerschaftsvertretung | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Eine bereits der Arbeitnehmerin bekannte Schwangerschaft muss auch dann nicht dem Arbeitgeber vor Vertragsschluss bekannt gegeben werden, wenn die Stelle, die durch die Arbeitnehmerin besetzt werden soll, eine Schwangerschaftsvertretung ist.

Das Landesarbeitsgericht Köln wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass die Frage nach dem Bestehen einer Schwangerschaft nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz regelmäßig eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann die Frage nach dem Bestehen einer Schwangerschaft selbst dann, wenn nur ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden soll und zu erwarten ist, dass die Arbeitnehmerin nur für kurze Zeit während des befristeten Arbeitsverhältnisses arbeiten kann, verneint werden. Eine Aufklärungspflicht gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber besteht ebenfalls nicht.