Kanzlei für Arbeits- und Familienrecht: Geschäftsführerdienstvertrag beendet Arbeitsvertrag

Arbeit Betrieb
23.07.2007 1342 Mal gelesen

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19.07.2007 festgestellt, dass der Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Auch im Hinblick auf das Schriftformerfordernis für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gemäß § 623 BGB bestünden hier keine Bedenken.

 

In dem zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin das Aufleben ihres vorherigen Arbeitsverhältnisses nach Beendigung ihrer Dienstvertrages geltend gemacht. Diesem Begehren erteilten die Bundesarbeitsrichter eine Absage und lehnten die Auffassung der Klägerin auch unter Berücksichtigung der Unklarheitenregelung des § 305 c Abs.2 BGB ab.

 

BAG, Urteil vom 19.07.2007, 6 AZR 774/06

 

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O..Stemmer

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