Neues Facebook-Urteil, "Gefällt mir" Button und Kündigung

Arbeit Betrieb
02.05.2012498 Mal gelesen
Darf ein Arbeitnehmer gekündigt werden, weil er bei einer Kritik an seinem Arbeitgeber den Facebook "Gefällt mir"-Button gedrückt hat? Darüber entschied das Arbeitsgericht Dessau.

In dem konkreten Fall kam das Gericht zwar zu dem Ergebnis, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgte. Allerdings erläuterte das Gericht auch, dass  das Drücken des Facebook-Buttons bei beleidigenden Äußerungen über den Arbeitgeber eine Loyalitätsverletzung sein kann. Das kann eine Kündigung nach sich ziehen, wobei ggf. zunächst abgemahnt werden muss.

In dem Urteil des Arbeitsgerichts Dessau vom 21.03.2012, Az. 1 Ca 148/11, ging es um folgenden Fall: Einer Bankangestellten wurde wegen des Drückens des Facebook-"Gefällt mir"-Buttons nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt. Das hatte folgenden Hintergrund:

Ihr Mann hatte auf seinem Facebook-Profil eine abschätzige Bemerkung über die Vorstände der Angestellten und das Bild eines Fisches mit einem Sparkassen-Symbol als Mittelstück mit dem danebenstehenden Kommentar "Unser Fisch stinkt vom Kopf" gepostet.

Unter dem Bild befanden sich der "Gefällt mir"-Button und der Name der Ehefrau.Von 155 Facebook-Freunden konnten die Äußerungen gesehen werden, bevor sie später gelöscht wurden. Allerdings erklärte die Gekündigte vor Gericht, sie hätte weder von den Einträgen gewusst noch den Button gedrückt. Ihr Mann - der Urheber der Kommentare - hätte Zugang zu ihrem eigenen Facebook-Profil gehabt.

Das Gericht urteilte, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgte. Der Angestellten sei keine Pflichtverletzung vorzuwerfen, denn sie hätte nach Kenntnisnahme der Kommentare ihre Löschung veranlasst. Zwar würde eine Loyalitätsverletzung vorliegen, wenn die Angestellte tatsächlich selbst den Button gedrückt hätte. Dann hätte sie wegen der langen Betriebszugehörigkeit aber erst abgemahnt werden müssen.

Kommentar

Facebook-Nutzer sollten sich bewusst darüber sein, welche Folgen Postings bei Facebook bzw. das Drücken des "Gefällt mir"-Buttons haben können. Dass die Konsequenzen drastisch sein können, macht das Urteil klar.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen 
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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