Kündigung wegen Stalkings, Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Arbeit Betrieb
23.04.2012308 Mal gelesen
Zu einer Kündigung wegen Stalkings hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Danach kann ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -  hervor.

Ob es vorher einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Einzelfallumständen ab.