LAG Köln: Fristlose Kündigung wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeit um wenige Minuten

Arbeit Betrieb
29.03.2012559 Mal gelesen
Kann ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden, wenn er nicht genau die Arbeitszeit einhält? Hierzu gibt es ein aktuelles Urteil des LAG Köln.

Vorliegend ging es um einen Pförtner im öffentlichen Dienst, dem der Arbeitgeber aufgrund seines Alters von 55 Jahren und seiner Schwerbehinderung nach dem Tarifvertrag (TVöD) keine ordentliche Kündigung aussprechen durfte.

Im Jahre 2007 hatte er an mehreren Tagen seinen Arbeitsplatz für etwa 30 bis 40 Minuten seinen Arbeitsplatz verlassen. Darüber hinaus war er an einigen Tagen hintereinander 30 Minuten zu früh nach Hause gegangen. Fast zwei Jahre später kam es wieder un Unregelmäßigkeiten. Der Arbeitnehmer verließ über einen Zeitraum von 14 Tagen an mehreren einzelnen Tagen einige Minuten zu früh. Dabei handelte es sich um eine Zeit von insgesamt 39 Minuten. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos.

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied mit Urteil vom 25.03.2012 (Az. 4 Sa 1442/10), dass die fristlose Kündigung rechtswidrig war. Dabei stellten die Richter fest, dass Arbeitszeitbetrug schon ein wichtiger Grund ist, der zu dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen kann. Dies setzt allerdings voraus, dass dem Arbeitgeber aufgrund der Verstöße nicht das Einhalten der Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Hiervon könne nicht ausgegangen werden, weil die Verstöße nicht schwerwiegend genug seien. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die in der Abmahnung gerügten Verstöße mehr ins Gewicht fielen.

Aus dieser Entscheidung wird deutlich, dass Arbeitnehmer normalerweise bei mehrfachen Verspätungen beziehungsweise zu frühem Verlassen des Arbeitsplatzes mit einer Abmahnung und mit einer ordentlichen Kündigung rechnen müssen. Das gilt vor allem dann, wenn die Verstöße darauf schließen lassen, dass dies absichtlich geschieht-was aus juristischer Sicht einen Arbeitszeitbetrug darstellen kann. Hier kommt unter Umständen auch eine fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung in Betracht.

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