Arbeitsrecht: Kündigung eines langjährigen Arbeitnehmers wegen Fahrkartenmanipulation, Rechtsanwälte in Lahr (Offenburg, Ortenau, Freiburg) informiere

Arbeit Betrieb
20.03.2012378 Mal gelesen
Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) wurde die Wirksamkeit eine außerordentlichen Verdachtskündigung verhandelt. Deren Anlass war die unbefugte Herstellung und Vertreibung von Fahrkarten durch einen Arbeitnehmer.

Nachdem die Arbeitgeberin von dem Vorfall erfuhr, ging sie dem Verdacht nach. Nach den Ermittlungen beendete sie das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos. Der Arbeitnehmer legte gegen die fristlose Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Klage ein. Die Arbeitgeberin hielt an der Wirksamkeit ihrer Verdachtskündigung fest.

Das LAG wies die Klage des Arbeitnehmers zurück. Die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses war wirksam. Das LAG gab zur Begründung an, dass ein dringender Verdacht bestehe, dass der Arbeitnehmer mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit illegal Fahrscheine hergestellt und vertreiben habe. Dies stelle eine Fahrkartenmanipulation dar. Die Arbeitgeberin sei trotz des langjährigen Arbeitsverhältnisses berechtigt gewesen, dem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung ohne vorausgehende Abmahnung auszusprechen. Die fristlose Kündigung war wirksam.

(Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.02.2012 - Nr. 8/12, Urteil vom 08.02.2012 - 24 Sa 1800/11)

Die obige Entscheidung gibt erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass die richtige rechtliche Bewertung von Kündigungen im konkreten Fall erhebliche Schwierigkeiten und auch Risiken birgt. Die zeigt sich letztlich auch darin, dass genau über diese schwierigen Einzelfragen täglich vor deutschen Arbeitsgerichten gestritten wird.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich daher bei gegebenem Anlass von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen.

Bei allen Fragen im Arbeitsrecht einschließlich solcher zum erfolgreichen Ausspruch beziehungsweise zur erfolgreichen Abwehr von Kündigungen berät die Partnerschaft Himmelsbach & Sauer in Lahr (Ortenaukreis) Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt deren Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich.

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