Kanzlei für Arbeits- und Familienrecht: Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten

Arbeit Betrieb
31.05.20071322 Mal gelesen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 31.05.2007, Az. 2 AZR 306/06, klargestellt, dass eine Privilegierung von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitnehmern mit häufigen Ausfallzeiten im Rahmen der Sozialauswahl einer betriebsbedingten Kündigung rechtswidrig ist. Die beklagte Arbeitgeberin in diesem Verfahren hat sich insofern auf § 1 Abs.5 KSchG berufen, wonach Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herausgenommen werden können, wenn deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse steht. Dieser Argumentation hat sich das BAG nicht angeschlossen und den Kündigungsrechtsstreit zur Aufklärung weiterer tatsächlicher Streitpunkte an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Ihr

Oliver Stemmer

FAfArbR