§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe – Info für die Teilnehmer der 24. Sozialrechtl. Jahresarbeitstagung zum Urteil des VG Hannover vom 20.05.2008

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27.02.2012658 Mal gelesen
In meinem Vortrag zur Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII am 24.03.2012 hatte ich ein Urteil des VG Hannover vom 20.05.2008 – 3 A 2768/07 angesprochen, worin die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35a SGB VIII umfassend erörtert werden.

Das Urteil finden Sie jetzt auch in der neu gestalteten Datenbank der niedersächsischen Justiz und ebenso auf unserer Website rkb-recht.de: VG Hannover - Urteil vom 20.05.2008 - 3 A 2768/07


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