Arbeitsrecht: Kündigung wegen Selbstbegünstigung in Höhe von annähernd 15 €, Rechtsanwälte in Lahr (Offenburg, Ortenau, Freiburg) informieren

Arbeit Betrieb
23.02.2012392 Mal gelesen
Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) wurde die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung verhandelt. Der Anlass hierfür war die ordnungswidrige Verbuchung von annähernd 15 € zur Selbstbegünstigung durch einen Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer  hatte die Aufgabe Belege auszustellen und diese bei der Arbeitgeberin zu verbuchen. Als die Arbeitgeberin von der Unterschlagung des Betrags zu privaten Zwecken durch den Arbeitnehmer erfuhr, erklärte sie nach Anhörung des Betriebsrats das Arbeitsverhältnis außerordentlich.

Das LAG gab der Klage des Arbeitnehmers statt und erklärte die außerordentliche Kündigung für unwirksam. Die Arbeitgeberin hätte es auch Sicht des LAG nicht beweisen können, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Geld unterschlagen habe. Auch eine Verdachtskündigung, die einen dringenden Tatverdacht erfordere, komme nicht in Betracht. Die außerordentliche Kündigung war unwirksam.

(Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf - Nr. 03/12, Urteil vom 17.01.2012 - 17 Sa 252/11)

 

Die obige Entscheidung gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass die richtige rechtliche Bewertung von Kündigungen im konkreten Fall erhebliche Schwierigkeiten und auch Risiken birgt. Die zeigt sich letztlich auch darin, dass genau über die schwierigen Einzelfragen täglich vor deutschen Arbeitsgerichten gestritten wird. Auch weist auch diese Entscheidung erneut auf, dass gerade das Institut der Verdachtskündigung einer strengen gerichtlichen Kontrolle unterworfen wird.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich daher bei gegebenem Anlass von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen.

Bei allen Fragen im Arbeitsrecht einschließlich solcher zum erfolgreichen Ausspruch beziehungsweise zur erfolgreichen Abwehr von Kündigungen berät die Partnerschaft Himmelsbach & Sauer in Lahr (Ortenaukreis) Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt deren Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich.

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