Alkohol am Steuer - ordentliche Kündigung bei Berufskraftfahrer rechtens

Alkohol am Steuer - ordentliche Kündigung bei Berufskraftfahrer rechtens
15.11.2011417 Mal gelesen
Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte mit seinem Urteil vom 1.7.2011, Aktenzeichen 10 Sa 245/11, die Entscheidung der Vorinstanz, wonach ein Berufskraftfahrer, der in einer Polizeikontrolle mit 1,36 Promille Alkohol im Blut aufgegriffen wurde und dessen Führerschein entzogen wurde, eine deswegen ausgesprochene, ordentliche Kündigung hinnehmen muss.

Das Gericht führte dazu aus, dass im Falle des Verlustes der Fahrerlaubnis der Berufskraftfahrer grundsätzlich sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen müsse, weil ihm die Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung nach eigenem Verschulden unmöglich geworden sei.

 

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