Aufklärung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers, LAG Hamm (Az. 4 Sa 1772/10)

Arbeit Betrieb
21.06.2011728 Mal gelesen
Aufklärung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers, LAG Hamm (Az. 4 Sa 1772/10)

Das LAG Hamm vom 01.06.2011 (4 Sa 1772/10 ) hat in einer Entscheidung Folgendes ausgeurteilt: "Trotz der gesetzlichen Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG können sich aus § 138 Abs. 1 und 2 ZPO Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers ergeben. Hat der Arbeitnehmer keine eigene Kenntnis über den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb und fehlen dazu auch nähere Angaben im Interessenausgleich, muss der Arbeitgeber auf einfaches Bestreiten des Arbeitnehmers aufgrund einer ihm dann obliegenden sekundären Behauptungslast zu seinem unternehmerischen Konzept, dessen Umsetzung und der Auswirkungen auf den Beschäftigungsbereich wahrheitsgemäß vortragen. Geschieht dies nicht, ist die streitige Kündigung ohne Weiteres sozialwidrig."  (Leitsatz LAG Hamm).

Die Einzelheiten der Vorgehensweise müssen im Einzelfall professionell erörtert werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt IT-Recht,  Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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