Kündigung während Krankheit oder Urlaub - Rechtsanwälte informieren

Arbeit Betrieb
31.03.20111202 Mal gelesen
Kündigung während Krankheit oder Urlaub – ist dies möglich? Rechtsanwälte klären auf und geben Hilfestellung.

Sowohl unter Arbeitgebern als auch unter Arbeitnehmern ist oft die Rede davon, dass eine Kündigung während einer Krankheit des Arbeitnehmers (Arbeitsunfähigkeit) oder während des Erholungsurlaubs nicht möglich ist. Diese Ansicht ist weit verbreitet, entbehrt jedoch jeder rechtlichen Grundlage. Eine Kündigung kann der Arbeitgeber jederzeit aussprechen, er muss nur die Einhaltung der Kündigungsfristen beachten und bei Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes einen Kündigungsgrund haben. Sobald diese Voraussetzungen, die die Grundlage einer wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellen, erfüllt sind, kann der Arbeitgeber die Kündigung dem Arbeitnehmer schriftlich (!) zukommen lassen. Ob sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Zugangs im Urlaub befindet oder wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, spielt hierbei grundsätzlich keine Rolle. Oftmals warten Arbeitgeber aus Unkenntnis über die rechtliche Lage ab, bis der Arbeitnehmer aus dem Urlaub bzw. der Arbeitsunfähigkeit zurückkehrt, um erst dann die Kündigung auszusprechen. Hierdurch verlängert sich in der Regel die Kündigungsfrist, was zur Folge hat, dass der Arbeitgeber mindestens einen weiteren Monatslohn bezahlen muss. Arbeitnehmer hingegen reagieren oft erstaunlich gelassen auf Kündigungen, die sie während einer Arbeitsunfähigkeit oder während des Urlaubs erhalten, weil sie sich in dieser Zeit "sicher" fühlen. Diese Gelassenheit kann jedoch fatale Folgen haben, da nach Erhalt der Kündigung nur eine kurze Frist läuft, innerhalb derer der Arbeitnehmer sich gegen diese wehren kann. Lässt der Arbeitnehmer diese Frist aus Unkenntnis verstreichen, ist ein Vorgehen gegen diese (fast) ausgeschlossen.

Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Partnerschaft Himmelsbach & Sauer in Lahr zwischen Freiburg und Offenburg im Ortenaukreis empfiehlt Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Kündigungen immer Rechtsrat bei auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Die  Partnerschaft Himmelsbach & Sauer berät seit Jahren erfolgreich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Ausspruch oder Erhalt von Kündigungen und vertritt diese auch in Kündigungsschutzverfahren.

 

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