Aktuelle Rechtslage MPC Bioenergie Brasilien, Geld über Bankenhaftung zurückholen, drohende Verjährung beachten, Fachanwalt infomiert bundesweit!

Anlegerrecht Investor
31.05.2019145 Mal gelesen
Ökofonds MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG Anwalt informiert kostenfrei
MPC Bioenergie Brasilien Fachanwalt hilft sofort unter 0711 / 217 235-0

Kostenlose Erstberatung

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit zahlreiche Anleger, die sich an dem Ökofonds MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG, beteiligt haben.

Hierbei werden bundesweit die Vermittler, vor allem Sparkassen und Banken, auf Rückabwicklung in Anspruch genommen.

Drohender Totalverlust und absolute Verjährung

2009 wurde bekanntlich der Ökofonds MPC Bioenergie Brasilien aufgelegt. Mit dem MPC Bioenergie Brasilien sollte ein Biomasse-Kraftwerk in Brasilien errichtet werden. Das Kraftwerk wurde zwar mit 2-jähriger Verspätung fertig, musste allerdings 2014 wieder vom Netz genommen werden. Das Kraftwerk ist zwar zwischenzeitlich verkauft worden, jedoch mit großen Verlusten. Den Anlegern an der deutschen MPC Bioenergie Brasilien GmbH & Co. KG droht gleichfalls ein Totalverlust, weil sie die eingezahlte Einlage am Laufzeitende, von den versprochenen Ausschüttungen gar nicht zu reden, wohl nicht wieder sehen werden.

MPC Bioenergie Brasilien Bankenhaftung als Weg der 100-prozentigen Rückabwicklung ohne Verluste

Die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser gehörten Anleger fragen vor diesem Hintergrund, ob Möglichkeiten einer 100 %ige Rückabwicklung bestehen.

Dies kann vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eindeutig bejaht werden. Insoweit existiert eine durchaus anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Gerade im Falle einer Anlageberatung durch eine Bank (Stichwort Bankenhaftung) bestehen sehr gute Chancen auf Rückabwicklung, weil Banken gesteigerte Aufklärungs- und Beratungspflichten zu erfüllen haben.

Insoweit müssen z.B. Banken ungefragt über die erhaltene Provisionen aufklären. Daneben müssen sie selbstständig über alle relevanten unternehmerischen Risiken und produktspezifische Besonderheiten, wie die hier extrem langen Laufzeiten, aufklären. Auch darüber, dass die Ausschüttungen keine Zinsen im herkömmlichen Sinne sind, sondern nur Auszahlungen der eigentlichen Einlage der Anleger. Zusätzlich sind die Banken verpflichtet eine sog. Geeignetheitsprüfung vorzunehmen, ob also die vermittelte Anlage geeignet ist, also den Anlagewünschen des Anlegers entspricht.

Schnelles Handeln erforderlich, drohende Verjährung

Nachdem die meisten Zeichnungen im Jahr 2009 und Frühjahr 2010 erfolgten ist schnelles Handeln erforderlich. Insoweit verjähren die Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche tagegenau (ab Zeichnung/Beitritt)in 10 Jahren.

Kostenlose Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutz

Eser Rechtsanwälte die seit 15 Jahren im Bereich der Bankenhaftung spezialisiert sind, empfehlen zunächst die Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen.

Dies kann auch zunächst außergerichtlich erfolgen.

Falls die Anleger über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, diese sollte mindestens 3 Monate vor Abgabe der Zeichnung bestanden haben, führen wir auch kostenfrei die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser betreut persönlich die vorgelegten Fälle. Herr Rechtsanwalt Eser vertritt seit nunmehr fast 15 Jahren bundesweit Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung und Prospekthaftung. Im Studiengang Finanzdienstleistungen ist er auch nebenberuflich als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig.