RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt): Geld zurück an Anleger ? BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an - Bekommen Anleger ihr Geld zurück?

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23.05.201935 Mal gelesen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt), angesiedelt in Düsseldorf, mit Bescheid vom 6. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) hatte auf Grundlage von Verträgen über partiarische Darlehen gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die RWC Real Win Club UG(haftungsbeschränkt) das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt), die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Dies meldete die BaFin am 22.05.2019.

Zu beachten ist aber, dass der von der BaFin gegenüber der RWC UG erteilte Bescheid zwar von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig ist. Das bedeutet, dass die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) gegen den Bescheid noch Rechtsmittel einlegen kann, um diesen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Kurz gesagt ist nun aber die RWC UG nach dem existierenden Bescheid der BaFin zunächst verpflichtet, allen Anlegern die von diesen eingezahlten Gelder zurück zu zahlen.

Die Frage stellt sich natürlich was passiert, wenn die von der BaFin geforderten Rückzahlungen an die Geldgeber nicht von der RWC Real Win Club UG  geleistet werden (können). Was passiert dann mit der Gesellschaft? An wen können sich Geldgeber und Anleger, di Verluste erlitten haben wenden?

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

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