Multi Asset Anspar Plan 3: Klage gegen Beratungsfirma und Gründungsgesellschafter eingereicht

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
26.07.2018180 Mal gelesen
Mit Datum vom 15.05.2018 hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin eine Klage vor dem Landgericht Hamburg für eine Anlegerin der Multi Asset Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG eingereicht.

Die Klage richtet sich allerdings nicht direkt gegen die Anlagegesellschaft selbst, sondern gegen eine Beratungsgesellschaft aus Mönchengladbach sowie die Gründungsgesellschafter der Multi Asset Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG aus Hamburg.

Der Dachfonds MULTI ASSET Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG investiert zum Zwecke der Risikostreuung in diverse Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücke, Projektentwicklungen, Infrastruktur, Gold und Silber, Öl und Gas, Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen, Container, Anlagen im Bereich Erneuerbare Energien (Wind, Wasser, Sonne), Investitionen in den Bereichen Private Equity, Leasing und Logistik. Der Fonds zielt auf die Gruppe der Kleinanleger ab und unterteilt die Beteiligungsformen in vier verschiedene Gruppen, wonach eine Investitionsphase von fünf, zehn, 15 oder 20 Jahren vorgesehen ist.

Zum Hintergrund der Klage: Hohe Risikotragfähigkeit eignet sich nicht zur soliden Altersvorsorge

Die betroffene Anlegerin hatte einen Betrag in Höhe von 6.000 Euro zzgl. Agio gezeichnet und bisher 4.500,00 Euro in die Kapitalanlage eingezahlt.

Von der Beratungsfirma aus Mönchengladbach fühlte die betroffene Anlegerin sich fehlerhaft beraten, da die Anlage bei der Multi Asset Anspar Plan 3, so der Vortrag der Klägerin, ihr als sicher und risikofrei verkauft worden sei.

"Wenn Dachfonds in verschiedene Zielfonds innerhalb verschiedener Anlageklassen investieren, so besteht weiterhin ein Verlustrisiko,das für Anleger, die keine hohe Risikotragfähigkeit haben, nicht geeignet ist. Zudem treten immer wieder Probleme bei Beratungsgesprächen auf, wenn Unternehmensbeteiligungen an Anleger vermittelt werden. Rechtzeitige Prospektübergabe, ausreichende Risikoaufklärung und eine vernünftige Risikostreuung sind oft eher die Ausnahme, als die Regel", meint der erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann.

Falschberatung auch bei Gründungsgesellschaftern zurechenbar

"Angaben von Beratern und Vermittlern müssen sich auch die Gründungsgesellschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zurechnen lassen", erklärt Anwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin, der die Klage für die betroffene Anlegerin beim Landgericht in Hamburg eingereicht hat.

Die Klage muss jetzt zugestellt und dann wahrscheinlich im Rahmen einer Beweisaufnahme verhandelt werden. Eine Entscheidung über die Klage gegen die Gründungsgesellschafter der Multi Asset Anspar Plan 3 sowie die Beratungsfirma steht noch aus.