Dort hatte die Kanzlei aus Berlin für einen ehemaligen SAM AG Anleger Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht eines Rechtsanwalt aus der Nähe von Stuttgart gegen dessen Haftpflichtversicherer, die Generali Versicherung AG aus München eingeklagt.
Zum Hintergrund der Entscheidung:
Normalerweise kommt es nach einer Klageschrift zu einer Zustellung derselben durch das zuständige Gericht, hier das Landgericht München I, bei der betroffenen Gegenseite, hier also der Generali Versicherung AG. Diese hat dann in der Regel zwei Wochen Zeit, um die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und danach eine Klageerwiderung einzureichen.
Vorliegend kam es jedoch nicht zu einer Verteidigungsanzeige durch die beklagte Versicherungsgesellschaft. Das LG München I erließ das Versäumnisurteil gegen die Generali Versicherung AG auf Zahlung von 14.373,77 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 24.08.2017.
Zahlungsaufforderung nach Versäumnisurteil
Da die Entscheidung sofort und ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar war, wurde die Generali Versicherung AG durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB zur Zahlung an die betroffene Klägerseite aufgefordert. Die Zahlung erfolgte dann auch kurzfristig in Höhe von 14.672,30 Euro.
Ungewöhnliches Ende eines Gerichtsprozesses
Normalerweise würde man damit rechnen, dass die verurteilte Versicherung Einspruch gegen des ergangene Versäumnisurteil einlegt, um den Rechtsstreit fortzuführen. Dies erfolgte jedoch überraschend nicht, so dass die Versäumnisentscheidung rechtskräftig wurde.
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Entscheidung für den betroffenen SAM AG Anleger erstritten hat, kommentiert dies wie folgt: "Hier muss der Generali ein Abwicklungsfehler unterlaufen sein, vielleicht begründet durch unsere Zahlungsaufforderung. Es ist schon merkwürdig, dass eine große deutsche Versicherung hier vergisst, die Verteidigung und Vertretung ihrer eigenen Interessen durch einen Rechtsanwalt anzeigen zu lassen und dass es danach auch noch unterlassen wird, Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung einzulegen. Der betroffene Mandant darf sich zumindest freuen, dass er hier ohne langen Rechtsstreit zu einem schnellen Prozesserfolg gelangt ist."