P&R Container – Schadensersatzansprüche der Anleger

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20.06.2018260 Mal gelesen
Mit der Pleite der P&R-Gruppe fand eine jahrzehntelange Erfolgsgeschichte ihr jähes Ende. Die Insolvenz der P&R-Gesellschaften hinterlässt vor allem beunruhigte Anleger und nach derzeitigem Stand auch noch viele Fragezeichen. Fest steht aber, dass das Geld von rund 54.000 Investoren in Gefahr ist.

Insgesamt geht es um ca. 3,5 Milliarden Euro. Damit dürfte die P&R-Pleite zu einem der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik werden.

Über Jahrzehnte galten Investitionen in P&R-Container als sichere Geldanlage. Generationsübergreifend steckten Familien ihr Geld in die Container-Direktinvestments und wurden über viele Jahre nicht enttäuscht. Das änderte sich im Frühling 2018 mit der Insolvenz aller deutschen P&R-Gesellschaften. "Auf dem ersten Blick kam die Insolvenz für viele überraschend. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt aber, dass es beim Branchenführer offenbar schon länger Schwierigkeiten gab. Gerüchte, dass das frische Kapital neuer Anleger vor allem auch dazu genutzt wurde, die Ansprüche auf Mietzahlungen und Rückkäufe der Container älterer Investoren zu befriedigen, kursierten schon länger. So ein Modell bricht irgendwann zwangsläufig wie ein Kartenhaus zusammen", sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Die Insolvenzverwaltung hat noch viel aufzuarbeiten. Die ersten Erkenntnisse sind für die Anleger aber erschreckend. So ist der größte Teil der Anleger wohl überhaupt nicht Eigentümer der Container geworden und außerdem zählt die Containerflotte nur etwa 600.000 Container, obwohl ca. 1,6 Millionen Container an Investoren verkauft wurden. Das nährt den Verdacht, dass Anlegergelder zweckentfremdet wurden. Gleichzeitig wird die Insolvenzmasse entsprechend geschmälert, was zu einer geringeren Insolvenzquote für die Anleger führt.

Bisher sind die Insolvenzverfahren noch nicht regulär eröffnet. Erst wenn das der Fall ist, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. "Über die Insolvenzquote können die Anleger aber lediglich einen Teil ihrer finanziellen Verluste kompensieren und es kann auch Jahre dauern, bis sie etwas von ihrem Geld zurückerhalten. Ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren können aber auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das kann schneller und effektiver zum Ziel führen", erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer.

Ansprüche können gegen die Anlageberater bzw. Vermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger u.a. über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Rechtsanwalt Staudenmayer: "Erfahrungsgemäß blieb eine Aufklärung über die Risiken aus, so dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden können."

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de