Nachrangabrede der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG unwirksam

16.05.2018 46 Mal gelesen
Das Landgericht Berlin hat die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG zur Zahlung von 24.190,50 Euro verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil wurde am 25.04.018 verkündet.

Zum Hintergrund: DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG

Bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB meldet sich eine Anlegerin, die der Firma DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG Geld im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt hatte. Die Gesellschaft hatte mitgeteilt, dass finanzielle Schwierigkeiten bestehen würden und zudem die Anleger zu Informationsveranstaltungen nach Berlin und Hannover eingeladen. Hierüber hatte AdvoAdvice bereits berichtet.

Die Anlegerin hatte deswegen ihren Darlehensvertrag gekündigt und die Rückzahlung des Darlehens von der DEF 11 gefordert und zudem ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet.
Da eine Zahlung nicht erfolgte, wurde durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Klage zum Landgericht Berlin eingereicht.

Begründung der Entscheidung: verwendete Nachrangabrede unwirksam

Das Gericht sprach die Klageforderung in der Hauptsache zu und begründete seine Entscheidung damit, dass die von der DEF 11 verwendete Nachrangabrede eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellen würde. Diese wäre nach §§ 305 c, 306, 307 BGB unwirksam, da sie überraschend sei und den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen würde.

Die Kündigung der Klägerin sah das Gericht für wirksam an, da die DEF 11 die Anleger unstreitig um Frühjahr 2017 selbst darüber informiert habe, dass sie sich unverschuldet in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinde. Das Kündigungsrecht der Klägerin ergebe sich daher aus § 490 Abs. 1 BGB wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte noch das Rechtsmittel der Berufung einlegen kann.

Gesellschaft steht nach eigenen Angaben auf wackeligen Beinen

Die Gesellschaft selbst steht nach eigenen Angaben auf wackeligen Beinen und will eine Immobilie, die sie im Bestand hat, sanieren.

Während der Auseinandersetzung drohte die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG mit ihrer Insolvenz für den Fall, dass ein Anleger klagt und mit einer Klage erfolgreich sein sollte.

Es bleibt daher abzuwarten, wie die Verantwortlichen bei der DEF 11 nun handeln werden.

Kommentar Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der die Entscheidung für AdvoAdvice vor dem Landgericht Berlin erstritten hat, kommentiert diese wie folgt: "Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist gut begründet und wird daher aus unserer Sicht auch in einer möglichen Berufungsinstanz bestand haben. Abzuwarten bleibt, wie die Gesellschaft hier nun reagieren wird, da die Entscheidung auch weiteren Anlegern der DEF 11 die Möglichkeit eröffnet, ihre noch bestehenden Darlehensverträge zu kündigen und die Rückzahlung der Darlehensvaluta geltend zu machen."

Anleger der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG sollten nun möglichst schnell anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten durch einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.