ALNO AG war schon 2013 insolvenzreif - Ex-Vorstände müssen Anleihe-Gläubigern Schadenersatz leisten

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30.04.2018369 Mal gelesen
30. April 2018 – Im Juli 2017 hat der Küchenhersteller Alno AG Insolvenz angemeldet. Bereits seit längerem bestand der Verdacht, dass das Unternehmen schon deutlich früher insolvenzreif war. Dieser Verdacht hat jetzt ein im Auftrag des Insolvenzverwalters erstelltes Wirtschaftsprüfergutachten bestät

Anleihen hätten nicht zurückgezahlt werden können

 

Nach dem Gutachten hätte die Alno AG also schon rund vier Jahre früher Insolvenz anmelden müssen. Mit der Ausgabe von  Anleihen (WKN: A1R1BR / ISIN: DE000A1R1BR4) im Volumen von rund 45 Millionen Euro konnte sich Alno zwar damals noch über Wasser halten, wäre aber nach einem Bericht des Handelsblatt schon zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht mehr in der Lage gewesen, sie jemals zurückzubezahlen. Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, Schadensersatzansprüche und Rückzahlungsansprüche aus Organhaftung gegen die ehemaligen Manager geltend zu machen.

 

Ex-Vorstände haften gegenüber Anleihegläubigern

 

Sollte sich der Verdacht der Insolvenzverschleppung bestätigen, müssten die ehemaligen Vorstände der Alno AG auch den Anlegern, die in Anleihen der Alno AG investiert haben, Schadensersatz leisten. "Die Anleihe-Gläubiger der Alno AG haben durch diese neuen Erkenntnisse eine zusätzliche Chance bekommen, Ihr in der Insolvenz verlorenes Kapital ersetzt zu bekommen", erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel.

 

Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen

 

Für die geschädigten Anleger eine erfreuliche Entwicklung, da der Insolvenzverwalter bereits angekündigt hat, dass er nicht davon ausgehe, dass es Mangels Verwertungsüberschuss im Insolvenzverfahren keine Ausschüttungen geben werde. Zudem sollten auch Schadensersatzansprüche gegen die bei der Zeichnung der Anleihenden Beratenden Banken berücksichtigt werden. Hier stellt sich die Frage, ob die Information über die Risiken der Anleihe in der Beratung vollständig und korrekt war.

 

Unentgeltliche Erstberatung

 

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung mit der Vertretung von privaten und gewerblichen Kunden gegenüber Banken, Versicherungen sowie Initiatoren von Kapitalanlageprodukten. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von einem erfahrenen Spezialisten unentgeltlich und unverbindlich beraten zu lassen, welche Möglichkeiten Sie haben, um den Fortbestand Ihres Prämiensparvertrages zu sichern. Die erste Beratung ist kostenlos, aber hoffentlich für Sie nicht umsonst.

 

Sie erreichen Rechtsanwalt Nittel unter Tel.: 06223-7298080 und info@nittel.co.

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