Handel mit Kryptowährung OneCoin – OLG Hamm bestätigt Arrest über ca. 3 Millionen Euro

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
12.02.2018597 Mal gelesen
Die Kryptowährung OneCoin geriet zuletzt immer wieder in die Negativschlagzeilen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin wurde schon im April 2017 aktiv.

Mit Bescheid vom 5. April 2017 wies die BaFin die IMS mit Sitz in Greven an, das für die Onecoin Ltd (Dubai) unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft mit OneCoin-Anlegern sofort einzustellen und ordnete die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte an. Wenig später untersagte die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin der Onecoin Ltd in Dubai und der Onelife Network Ltd (Belize) im Internet ein öffentlich zugängliches System anzubieten, um über diese Plattform Geschäfte mit Onecoins durchzuführen, da keine Erlaubnis für diese Geschäfte vorliegt.

Nun hat das OLG Hamm aktuell entschieden, dass gegen eine Gesellschaft, die verdächtigt wird, Zahlungsdienste ohne die nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erforderliche Erlaubnis ausgeführt zu haben und gegen deren Geschäftsführerin deshalb ein begründeter Straftatverdacht besteht, ein Vermögensarrest in Höhe der Beträge verhängt werden kann, die die Gesellschaft im Zusammenhang mit den unerlaubten Geschäften erlangt haben soll und die im Falle einer späteren strafrechtlichen Verurteilung der Einziehung unterliegen (Az.: 4 Ws 196/17 und 4 Ws 197/17).

Das OLG Hamm hat damit die Beschwerde eines Unternehmens aus Greven gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Münster verworfen. Das AG Münster hatte einen dinglichen Arrest in Höhe von rund drei Millionen Euro in das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Diese Entscheidung wurde nun vom OLG Hamm bestätigt.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, im Auftrag eines Unternehmens, das die Kryptowährung OneCoin vertreibt, Geld von Kunden des Unternehmens angenommen und unverzüglich auf andere, zum Teil im Ausland befindliche Konten weitergeleitet zu haben. Dafür hat die Gesellschaft eine Provision in Höhe von 1 Prozent der transferierten Gelder erhalten. Zwischen Dezember 2015 und August 2016 sollen so rund 350 Millionen Euro Kundengelder geflossen sein. Das AG Münster sah einen dringenden Tatverdacht gegen die Beschuldigte. Im Falle einer Verurteilung müsse die Gesellschaft wahrscheinlich Wertersatz leisten.

"Kryptowährungen haben zuletzt einen Boom erlebt. Oft werden sie mit vollmundigen Versprechungen beworben und sollen das Leben der Menschen verbessern. Doch so visionär oder revolutionär wie angekündigt, sind diese Kryptowährungen längst nicht immer. Schwarze Schafe tummeln sich längst auf diesem Markt und denen geht es in erster Linie darum, an das Geld der Anleger zu kommen, um es über dubiose Kanäle in die eigenen Taschen wandern zu lassen. Betroffene Anleger sollten daher frühzeitig handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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