Alno AG – Anleihe-Anleger trifft die Insolvenz

04.10.2017 365 Mal gelesen
Ein bekannter Name sorgt noch nicht für eine sichere Geldanlage. Das müssen auch die Anleger der Alno AG erfahren. Der Küchenhersteller ist pleite und hat Insolvenz beantragt.

Das Amtsgericht Hechingen hat das Insolvenzverfahren am 1. Oktober wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung offiziell eröffnet (Az.: 10 IN 93/17). Die Gläubiger sind nun aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 20. Dezember 2017 schriftlich anzumelden.

Ursprünglich sollte das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Einen entsprechenden Antrag hatte das Unternehmen allerdings wieder zurückgezogen.

45 Millionen Euro haben die Anleger in die 2013 begebene Anleihe der Alno AG investiert. Dafür erhalten sie jährlich 8,5 Prozent Zinsen, im Mai 2018 steht die Anleihe zur Rückzahlung an - eigentlich. "Die Insolvenz macht den Anlegern einen dicken Strich durch die Rechnung. Sie müssen nun zunächst ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, damit diese im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden können", sagt Dr. Thomas Pforr, Rechtsanwalt aus Bad Salzungen.

Allerdings müssen die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit finanziellen Verlusten rechnen. Die Insolvenzquote reicht in der Regel nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu befriedigen.

Um die Verluste abzuwenden, können die Anleger aber prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht können. Als Anspruchsgegner kommen auch die Anlageberater und Vermittler in Betracht. "Die wirtschaftlichen Probleme bei der Alno AG bestehen schon seit Jahren. Auch die Aktie hat seit dem Börsengang in den 90er Jahren erheblich an Wert verloren. Das zeigt schon, dass es sich bei der Anleihe der Alno AG um keine sichere, sondern um eine riskante Geldanlage handelt. Über die Risiken, insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts, müssen die Anleger aber auch informiert werden. Ansonsten verletzen die Berater und Vermittler ihre Aufklärungspflicht und stehen dann auch in der Haftung", erklärt Dr. Pforr.

Mehr Informationen: http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/themen/mittelstandsanleihen/themen-mittelstandsanleihen.html