VW: Möglicher Schadenersatz nach Fahrzeugmanipulationen

Anlegerrecht Investor
26.09.2017225 Mal gelesen

Verantwortliche räumen Fehler ein

 

Die Volkswagen AG räumte Manipulationen von Abgaswerten an Fahrzeugen ein, die in den USA zugelassen sind. Das Vorgehen des Konzerns könnte, laut einer ersten Einschätzung von baum reiter & collegen, möglicherweise zu Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre führen.

"Unser Unternehmen war unehrlich", glaubt der Geschäftsführer des amerikanischen Ablegers von Volkswagen. "Wir bezahlen, was wir zu bezahlen haben", zitiert das Onlineportal der FAZ den VW-CEO Michael Horn am 22. September des vergangenen Jahres. Das Unternehmen sei bereits im Mai 2014 von Untersuchungen durch die amerikanische Umweltbehörde EPA informiert gewesen. Damals wussten Verantwortliche von Ermittlungen, die sich mit den Vier-Zylindern der Baujahre 2009 bis 2014 befassten. Sie kannten den Vorwurf, dass eine besondere Software die Abgaswerte bei Untersuchungen manipuliert, weswegen Fachleute nun über Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre debattieren.

Kursverluste treffen Aktionäre

Als die Fehler erstmals in der Öffentlichkeit bekannt wurden, sank der Aktienkurs rasant. Am ersten Tag verlor die VW-Aktie mehr als 20 Prozent ihres Wertes. Die Aktionäre erlitten einen Gesamtverlust, der im zweistelligen Milliardenbereich liegt. Für eine mögliche VW-Sammelklage ist zwischen drei Zeiträumen zu differenzieren. Es geht es um Betroffene, die vor dem Zeitpunkt der möglichen Manipulationen Aktien erwarben. Zudem sind Aktienbesitzer involviert, die seit Beginn des Manipulationszeitraumes investierten. Letztendlich betrifft eine mögliche VW-Sammelklage alle Kunden, die ab Mai 2014 Aktien kauften, weil der Autokonzern ab diesem Zeitpunkt über die mutmaßlichen Manipulationen Kenntnis erhielt.

Während für den Zeitraum bis zum Mai 2014 Schadenersatz für Volkswagen Aktionäre entstehen könnte, weil im großen Stil manipuliert wurde, kommt für die nachfolgende Zeit ein weiterer Gesichtspunkt hinzu. Es ist möglich, dass Aktienbesitzern eine Pflichtmitteilung enthalten blieb, die über die Ermittlungen und drohende Konsequenzen informiert. Daher könnten gesonderte Ansprüche für Aktionäre entstehen, die erst ab Mai 2014 VW-Aktien kauften. Nun ist zu prüfen, ob sich Ansprüche nur gegen die Volkswagen of America Group, Inc. Richten oder ob der gesamte Konzern verantwortlich ist. Viele Einzelfragen sind bislang nicht geklärt.

Aktionärsliste für Informationen

Aktienbesitzer, die Interesse an der VW-Sammelklage haben, tragen sich zunächst in die Aktionärsliste ein. Durch den Eintrag entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen. Aktienbesitzer erteilen durch die Eintragung kein Mandat. Stattdessen erhalten Betroffene umfassende Informationen zum rechtlichen Verlauf. Wenn Sie weitere Informationen zum möglichen Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre wünschen, empfiehlt sich die Nutzung dieser Aktionärsliste, die über unsere Internetseite erreichbar ist.

 

Bitte informieren Sie sich auch hier https://www.vw-verhandlung.de