Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre durch VW-Sammelklage möglich

Anlegerrecht Investor
11.09.201789 Mal gelesen

VW-Sammelklage: Zum Stand der Dinge

 

In den USA war Volkswagen bereits gezwungen, sich aufgrund der Dieselaffäre auf einen Vergleich in Milliardenhöhe einzulassen. Auch hierzulande stehen die Chancen für Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre gut. Hierzu strengt unsere Kanzlei eine VW-Sammelklage im Namen der betroffenen Aktionäre an. Diese haben mitunter viel Geld verloren, als die VW-Aktie aufgrund des Diesel-Skandals in den vergangenen Monaten stark an Wert eingebüßt hat. Alle betroffenen Aktionäre sind aufgerufen, sich der von uns angestrebten Sammelklage gegen den VW-Konzern anzuschließen. Dabei bestehen gute Aussichten auf Erfolg und die Zahlung eines entsprechenden Schadenersatzes. Denn auch wenn VW nach wie vor behauptet, nur wenige Mitarbeiter hätten bereits lange vor Bekanntwerden von der Dieselaffäre gewusst, sind wir bei Baum Reiter & Collegen davon überzeugt, dass sich die Sachlage in Wahrheit anders darstellt.

 

Wir gehen von rund 1.000 Mitwissern im VW-Konzern aus

 

Aus internen Quellen haben wir erfahren, dass entgegen den Aussagen von VW nicht nur einige wenige Mitarbeiter über die Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen Bescheid wussten, sondern dass es rund 1.000 Mitwisser gegeben haben soll. Dies erhöht die Erfolgschancen für eine VW-Sammelklage enorm und verbessert die Aussicht auf Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre. Um Beweise zu sammeln, stellen wir im Web eine Plattform zur Verfügung, mittels derer uns gewillte VW-Mitarbeiter anonym ihr Wissen zur Dieselaffäre übermitteln können. Derzeit betreuen wir bereits mehr als 2.000 Betroffene und vertreten zudem rechtlich die niederländische Stiftung Stichting Volkswagen Car Claim. Letztere vertritt in den Niederlanden 180.000 Betroffene und klagt in den Niederlanden gegen dort ansässige VW-Händler sowie den Zulieferer Bosch. Unter den Betroffenen in den Niederlanden befinden sich auch rund 20.000 deutsche Kunden. Leider ist in Deutschland selbst keine VW-Sammelklage im Namen der Kunden möglich, es kann lediglich ein Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre vor Gericht erstritten werden.

 

Unterbrechung der Verjährung wichtig

 

Indem wir über die genannte Plattform Beweise sammeln, die den Verdacht des Betrugs von Seiten des Volkswagen-Konzerns erhärten können, möchten wir sicherstellen, dass die Vorwürfe sowohl gegen VW-Händler als auch den Konzern selbst nicht verjähren, was bei Händlern Ende 2017 und bei VW selbst Ende 2018 der Fall wäre. Zusammen mit der Stichting Volkswagen Car Claim fordern wir vom VW-Konzern rund 4 Milliarden Euro als Wiedergutmachung für Geschädigte des Diesel-Skandals.

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vw-verhandlung.de/