Insolventer Schiffsfonds MS Celine C – Schadensersatzansprüche der Anleger

Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
11.09.201764 Mal gelesen
Der Schiffsfonds MS Celine C ist seit knapp zwei Jahren insolvent. Anleger haben aber nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Die Beteiligung an dem Schiffsfonds MS Celine C wurde im Jahr 2009 von der zur Vega-Reederei gehörenden GVBU angeboten. Das Geld der Anleger wurde in den Mehrzweckfrachter MS Celine C investiert. Die Beteiligung verlief für die Anleger allerdings enttäuschend. Ende 2015 mussten sie alle Hoffnungen auf eine renditestarke Investition begraben. Das Amtsgericht Bremen eröffnete am 23. November 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 504 IN 13/15). Die Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen.

Um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, können die Anleger aber auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. "Schadensersatzansprüche können aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein", erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber spekulative Geldanlagen, die in der Regel nicht zur Altersvorsorge geeignet sind.

Besonders deutlich wurde dies nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008, deren Auswirkungen sich bei etlichen Schiffsfonds bemerkbar machten. Sinkende Nachfrage bei bestehenden Überkapazitäten führten dazu, dass die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden konnten und zahlreiche Schiffsfonds in der Insolvenz endeten. Der Schiffsfonds MS Celine C wurde zur Beteiligung angeboten, als sich dieses Szenario schon abzeichnete.

Rechtsanwalt Kanz: "Umso notwendiger wäre es gewesen, die Anleger in den Beratungsgesprächen über die bestehenden Risiken aufzuklären. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung müssen auch die Risiken einer Geldanlage verständlich dargelegt werden. Insbesondere müssen die Anleger über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber verschwiegen oder bagatellisiert. Aus solch einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein."

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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