Lloyd Fonds Holland I unter Druck

Lloyd Fonds Holland I unter Druck
08.08.2016364 Mal gelesen
Der Lloyd Immobilienfonds Holland I steht unter Druck. Die Investoren sollen offenbar einen Beschluss zum Verkauf der Immobilien fassen, um eine drohende Insolvenz des Fonds zu vermeiden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gilt schon seit längerer Zeit als äußerst schwierig. Das bekommen auch die Anleger des Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland I zu spüren. Die wirtschaftliche Situation des Fonds erscheint extrem angespannt. Wie "fonds professionell online" berichtet, sollen die Anleger einen Verkaufsbeschluss für die beiden Fondsimmobilien in Den Bosch und Hilversum fassen. Kommt ein Beschluss nicht zu Stande, kann ein Notverkauf der Bürogebäude oder die Insolvenz der Fondsgesellschaft eine mögliche Folge sein. Den Investoren drohen in jedem Fall erhebliche Verluste.

Eine Erfolgsgeschichte hat der im November 2006 aufgelegte Lloyd Fonds Holland I ohnehin nicht geschrieben. Die Ausschüttungen blieben bislang deutlich hinter den Erwartungen zurück.  Zu der angespannten wirtschaftlichen Lage kommt nun offenbar hinzu, dass die Kredite bei der finanzierenden Bank zum Jahresende auslaufen. Eine Verlängerung kommt wohl nur dann in Betracht, wenn sich die Anleger bereit erklären einen unlimitierten Verkaufsbeschluss für die beiden Bürogebäude zu fassen. Der Verkauf soll dann innerhalb von 18 Monaten geschehen. Problematisch könnte sein, dass einige Mietverträge in Kürze auslaufen.  

Unabhängig davon, wie sich die Investoren entscheiden, müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen. Insgesamt haben sie rund 10 Millionen Euro in den Immobilienfonds investiert. Die Mindestbeteiligung betrug 200.000 Euro. Um die Verluste abzuwenden, können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden. Diese können prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da die Beteiligung seit November 2006 angeboten wurde, könnten mögliche Forderungen allerdings schon bald verjähren. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist seit Beitritt zur Fondsgesellschaft. Damit die möglichen Ansprüche nicht untergehen, sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfonds.html