V + GmbH & Co. Fonds 2 KG – keine Kapitalanlage für das „klassische Sparen“

V + GmbH & Co. Fonds 2 KG – keine Kapitalanlage für das „klassische Sparen“
03.09.2015179 Mal gelesen
Wenn Anleger sich für einen langfristige Vermögensaufbau interessieren, dann kommen Ratensparmodelle für sie oft in die engere Auswahl. Der V + Fonds 2 ist als geschlossener Fonds jedoch mit Risiken ausgestattet. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Anleger und Ratensparer.

Nicht jeder Anleger konnte die erheblichen Summen aufbringen, die viele geschlossene Fonds beim Beitritt forderten. Die geschlossene Beteiligung V GmbH & Co. Fonds 2 KG wandte sich mit unterschiedlichen Ratensparmodellen an Kleinanlegern, die ihr Vermögen im Lauf der Zeit aufbauen möchten. Der Fonds bot mit dem Konzept der "Risikostreuung, Renditechancen und reduziertem Kostenansatz" Anlegern die Möglichkeit in nichtbörsennotierte Unternehmen und andere geschlossene Fonds zu investieren.

 

Der V Fonds 2 ist - wie alle geschlossenen Fonds - mehr als nur eine reine Kapitalanlage. Es handelt sich unternehmerische handelnde Kommanditgesellschaft, der die (Gewinn)Chancen und (Verlust)Risiken eines Unternehmens innewohnen. Schon aus diesem Grund ist der geschlossene Fonds nicht unbedingt mit anderen Sparanlagen zu vergleichen.

 

Zudem investiert die V GmbH & Co. KG in Unternehmen der Biotechnologie- und Medizinbranche, was ebenfalls kein "klassisches" Investitionsziel einer Sparanlage ist. Auch andere geschlossene Private-Equity-Fonds gehören zu den Investitionszielen des Fonds. Wegen der Konstruktion und auch aufgrund der Ungewissheit, wie sich die Investitionsziele bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2035 entwickeln, ist der V Fonds 1 trotz Ratensparens keinen Kapitalerhalt garanitert. Bereits im Verkaufsprospekt wird daher vor dem maximalen Risiko eines Totalverlusts gewarnt.

 

Wenn Anleger des V Fonds 2 das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden oder in anderer Hinsicht rechtliche Unterstützung wünschen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

 

Weitere Informationen: http://www.dr-stoll-kollegen.de/v-gmbh-co-fonds-2-kg

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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