Marketing Terminal GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Was können betroffene Anleger tun?

Marketing Terminal GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Was können betroffene Anleger tun?
20.10.2014306 Mal gelesen
Mitte Oktober 2014 wurde bei der in die Schlagzeilen geratenen Marketing Terminal GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Für die betroffenen Anleger stellt sich nunmehr die Frage, was sie nun tun können. Fachanwälte informieren.

Kapitalanlagen in den Schlagzeilen sind für betroffene Anleger selten erfreulich. SO auch im Fall der Marketing Terminal GmbH. Seit Mitte Oktober 2014 sorgte das in München ansässige Unternehmen soll laut Süddeutsche Zeitung ein Schneeballsystem mit einem Betrag von über 40 Millionen zu Lasten von ca. 10.000 Geschädigten geschaffen haben. Doch nicht nur das: Seti dem 15.10.2004 befindet sich die Marketing Terminal GmbH in einem vorläufigen Insolvenzverfahren (Aktenzeichen 1502 IN 3130/14). Das Amtsgericht München, das für dieses Verfahren zuständig ist, ordnete die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens an, um nachteiligen Veränderungen vorzubeugen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Herr Ullrich Kramer bestellt.

 

Doch was bedeutete das für die Betroffenen? Derzeit muss der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob überhaupt genug Vermögen bei der Marketing Terminal Service GmbH vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken. Erst nach dieser Prüfung kann entschieden werden, ob das vorläufige Insolvenzverfahren in ein "reguläres" Insolvenzverfahren mündet. Steht nicht genügend Vermögen zur Verfügung, wird das Insolvenzverfahren erst gar nicht eröffnet. Kommt es jedoch zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Marketing Terminal Service GmbH, dann müssen sich die Anleger darum kümmern, ihre Ansprüche in das Insolvenzverfahren einzubringen. Sie müssen ihre Forderungen möglichst innerhalb der gesetzten Frist anmelden. Denn Insolvenzrecht gelten rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Doch für Anleger, die sich ggf. noch nie mit einem solchen Verfahren befassen musste, ist dies meist Neuland.

 

Was können betroffene Anleger nun unternehmen?

 

Anlegern der Marketing Terminal Service GmbH ist nunmehr zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Dabei gilt es zunächst zu klären, ob eine insolvenzrechtliche Vertretung sinnvoll und möglich ist. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer ist auf das Insolvenzrecht und hierbei insbesondere auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren spezialisiert. Er rät Anlegern der Marketing Terminal Service GmbH: "Anleger sollten nunmehr besonnen handeln und möglichst einen Insolvenzrechtler um Rat fragen, wie es weiter geht. Insbesondere bei der Forderungsanmeldung sind einige Kniffe zu beachten, weshalb die Anleger der Marketing Terminal Service GmbH nicht selbst die Forderungen anmelden sollten."

 

Daneben sollten Anleger der Marketing Terminal Service GmbH überprüfen lassen, ob auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Misere in Frage kommen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll empfiehlt Anlegern: "Anleger sollten möglichst schnell überprüfen lassen, ob Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen möglich sind. Wenn die Verantwortlichen keine Insolvenz anmelden, ist Eile geboten. Derjenige, der ein Urteil erwirkt, kann daher gegen die Verantwortlichen der Marketing Terminal Service GmbH als erster vollstrecken. Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, gehen andere Anleger leer aus. Deshalb sollten Anleger schnell handeln."

 

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kooperiert mit der u.a. auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Beide Gesellschaften decken das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Insolvenzrecht als Spezialgebiete ab und können auf diese Weise eine bestmögliche Vertretung der Anleger gewährleisten. Es bestehen umfangreiche Erfahrungen mit derartigen Massenschadenfällen, so dass Anleger bestmöglich vertreten werden. Weitere Informationen zu einer Vertretung und rund um Insolvenzverfahren finden Anleger der Marketing Terminal Service GmbH hier:

 

Erstberatung ? 50 Marketing Terminal GmbH

www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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