Rena Lange Holding GmbH: Schäden für Anleihegläubiger?

Rena Lange Holding GmbH: Schäden für Anleihegläubiger?
12.09.2014307 Mal gelesen
Die Rena Lange-Anleihe wurde am 22. November 2013 emittiert und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Emissionsvolumen betrug 10 Mio. Euro. Die Anleger der Anleihe (WKN: A1ZAEM; ISIN: DE000A1ZAEM0) stehen vor einem Scherbenhaufen.

Am 9. September 2014 teilte die Rena Lange Holding GmbH mit, dass ein Insolvenzantrag in Eigenverwaltung für die Rena Lange Holding GmbH sowie ein Insolvenzantrag im Regelverfahren für die 100-%igen Tochtergesellschaft M. Lange & Co GmbH beim Insolvenzgericht München eingereicht worden sei. Der Kurs der Anleihe fiel am 9. September 2014, also am Tag der Einreichung des Insolvenzantrages, stark. Ob es eine Vorab-Information an die Verkäufer der Anleihe an diesem Tag gab, ist nicht belegt.

Angeblich soll nun ein Vertreter der Eigentümerfamilie Rüdiger Insolvenzverwalter in Eigenverwaltung werden.

Hinzu kommt, dass es kaum Transparenz in Bezug auf die finanzielle Lage der Rena Lange Holding GmbH gibt. Seit der Anleihen-Emission im November 2013 wurden keine Abschlüsse veröffentlicht. Dem Informationsbedürfnis der Anleger ist das Unternehmen so bisher nicht gerecht geworden.

Viele Anleihegläubiger sind vor diesem Hintergrund stark verunsichert. Es steht zu befürchten, dass die Anleger - wie bereits bei anderen Anleihepleiten - zu finanziellen Zugeständnissen, wie etwa einem Zinsverzicht oder einem teilweisen Verzicht auf Rückzahlung, aufgefordert werden. In naher Zukunft wird daher wohl eine Gläubigerversammlung einberufen, in der die Geschäftsführung über die weitere Vorgehensweise berichten und abstimmen lassen wird.

Wir beraten Anleger der Rena Lange-Anleihe.

 

Weitere Informationen unter: http://www.roessner.de/unternehmensanleihen

 

Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
info@roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.