Albis, Leasetrend und Südwest Renta: Klage gegen freien Finanzservice wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht

Albis, Leasetrend und Südwest Renta: Klage gegen freien Finanzservice wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht
26.04.2013485 Mal gelesen
Ein Privatanleger aus Sauerlach bei München geht nun gerichtlich unter anderem gegen einen Finanzanlagenvermittler aus Anzing vor. Hintergrund ist eine nach Auffassung des Anlegers fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbes verschiedener, dem Graumarkt zugehöriger Gesellschaftsbeteiligungen.

Der Vermittler hatte sich als "unabhängiger Finanzexperte im Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft" vorgestellt und den Kunden dazu überredet, vorhandene Kapitallebensversicherungen zu kündigen aufzulösen. Danach wurden die freien Mittel in den Erwerb von atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen investiert (LeaseTrend AG; Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG). Außerdem wurde dem Anleger eine Kommanditbeteiligung an der ALBIS Capital AG & Co KG aufgeschwatzt. Der Anleger, der von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass vertreten wird, verlangt jetzt volle Entschädigung - also so gestellt zu werden, als ob er die Beteiligungen nicht gezeichnet hätte. Beanstandet werden diverse Aufklärungspflichtverletzungen.

Hintergrund: Einer der wichtigsten Bereiche im grauen Kapitalmarkt stellt die Unternehmensbeteiligung dar. In diesem Bereich werden den Anlegern außerhalb der Börse gehandelte Aktien, Genossenschaftsbeteiligungen, Kommanditbeteiligungen sowie stille Unternehmensbeteiligungen angeboten. Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ohne rechtliche Außenbeziehung. Der stille Gesellschafter ist auf Zeit am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt; er ist lediglich Kapitalgeber, dessen Beteiligungsgeld in das Vermögen des Unternehmens übergeht. Die Beteiligung erfolgt durch die Leistung der sog. Pflichteinlage (Zeichnungssumme) in Form einer Einmalzahlung oder in Raten. Die atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung war früher eine oft verbreitete Kapitalanlageform, und zwar aufgrund der damit verbundenen Steuervorteile. Auch bei der Kommanditbeteiligung handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit der Gefahr eines massiven Kapitalverlustes, im schlimmsten Fall muss die gesamte Investition als verloren angesehen werden, wenn die Gesellschaft keine Wertschöpfung betreibt und nur Verluste anhäuft.

Im Streitfall wurde der Anleger nicht auf das Risiko hingewiesen, im Insolvenzfall der Albis die vereinbarten Raten möglicherweise weiter zahlen zu müssen und diese Einlage vollständig zu verlieren. Auch hätte der Vermittler darauf hinweisen müssen, welcher Betrag der Einzahlungen überhaupt gewinnbringend angelegt wird. Denn es müssen erhebliche Kosten für die Anlegerverwaltung, Gesellschafterbetreuung und die gebildete Liquiditätsreserve aufgewendet werden. Mit keinem Wort wurde zu irgendeinem Zeitpunkt auch nur im Ansatz angedeutet, dass die streitgegenständlichen Anlagen mit erheblichen Verlustrisiken, die bis zum Totalverlust führen können, behaftet sind. Es handelt sich vorliegend um Unternehmensbeteiligungen mit spekulativen Charakter und einem nicht nur in der Theorie bestehenden Risiko, das gesamte angelegte Geld zu verlieren. Solche Geldanlagen entsprachen erkennbar nicht dem vom Anleger gewollten und für den Vermittler auch erkennbaren Anlagezielen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 116.000 Euro. Das Verfahren ist vor dem Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 28 O 14782/12 anhängig.

"Die Klage hat nach meiner Einschätzung gute Erfolgsaussichten", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Jürgen Klass. "Denn Anlageberatern und -vermittlern kommen nach der Rechtsprechung grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu." Dr. Klass rät allen Betroffenen in vergleichbaren Fällen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
 

Mehr Infos: www.forum-anlegerschutz.de

Kanzlei Dr. Klass, Dr. Klüver, Zimpel & Kollegen

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Dr. Jürgen Klass II ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und auf die Beratung von Anlegern im Falle von fehlgeschlagenen Kapitalanlagemodellen spezialisiert. Dr. Klass vertritt geschädigte Verbraucher und Investoren insbesondere gegen Finanzgesellschaften, Bankinstitute und Anlagevermittler. Die Mandanten werden im gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten unterstützt.