WGF Insolvenz: Kaufangebot für WGF Hypothekenanleihen – Was sollten Anleger bedenken?

WGF Insolvenz: Kaufangebot für WGF Hypothekenanleihen – Was sollten Anleger bedenken?
04.01.2013429 Mal gelesen
Zahlreichen Anlegern der WGF Hypothekenanleihen wurden Kaufangebote für ihre WGF Anleihen weitergeleitet. Was sollten die Anleger bei ihrer Entscheidung bedenken?

Die Insolvenz der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG hat bei den Anlegern der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen vielerlei Fragen  aufgeworfen. Aktuell ist für die meisten Anleger jedoch eine Fragestellung besonders  interessant, die nur mittelbar mit der Insolvenz der WGF AG zusammenhängt. Wegen einer auslaufenden Frist gilt das Interesse vieler Anleger momentan Kaufangeboten für ihre WGF Hypothekenanleihen.

 

Anleger sollten ihre Entscheidung genau durchdenken und nicht übereilt handeln

 

Ob die Anleger diese Angebote annehmen möchten, ist letztendlich ihre alleinige Entscheidung. Es schadet jedoch sicher nicht, wenn die Anleger zuvor ihre Entscheidung genau durchdenken. Wenn beispielsweise ein Kaufpreis von ca. 15 % des Nennbetrags für eine WGF Hypothekenanleihe angeboten werden, dann "lohnt" sich dieses Angebot für die Anleger unter dem Strich rechnerisch erst dann, wenn sie im Insolvenzverfahren Verlust von über 85 % erwarten. Hierbei müssen Anleger bedenken, dass ein Insolvenzverfahren zwar erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten kann, jedoch kommt es nicht automatisch zum Totalverlust.

 

Dies ist nur eine Frage der Anleger zum Thema WGF Insolvenz. Da es noch zahlreiche weitere Fragen gibt, hat Dr. Ralf Stoll auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft noch zahlreiche weitere Fragen und Antworten zusammengestellt. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben sich mittlerweile mehrere hundert Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen gemeldet und die Zahl steigt täglich weiter an. Dies zeigt, dass die WGF Insolvenz die Anleger bewegt.

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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