Totalverlust beim HCI Schiffsfonds Shipping Select 25 - Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger

Totalverlust beim HCI Schiffsfonds Shipping Select 25 - Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger
23.05.2012239 Mal gelesen
48 Mio. Euro haben rund 1.000 Privatanleger mit dem Ende 2007 platzierten HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV verloren. Nach rund vier Jahren war der Fonds am Ende, die Anleger haben einen Totalverlust erlitten. Fachanwälte helfen bei Schadenersatz für Schiffsfonds-Anleger

48 Mio. Euro haben rund 1.000 Privatanleger mit dem Ende 2007 platzierten HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV verloren. Der Fonds investierte das Geld in vier Massengutfrachter, die Panamax-Bulker Voge Prestige, Voge Prosperity, Vogetrader und Vogevoyager. Da die Schiffe ohne feste Charterverträge fuhren, macht sich die desaströse Entwicklung auf dem Welt-Schiffsmarkt in vollem Umfang bemerkbar. Nach rund vier Jahren war der Fonds am Ende, die Anleger haben einen Totalverlust erlitten.

Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten aus dem Fonds HCI Shipping Select XXV und haben festgestellt, dass unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden.

  • Mehr als ein Fünftel der Anlegergelder für Vertriebsprovisionen: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen auf 22,9% des Anlegerkapitals incl. Agio belaufen.
  • Nur 72% der Anlegergelder flossen in die Schiffe: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass lediglich 72% des von ihnen aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in den Erwerb der Schiffe fließen. Der Rest wurde für Zinsen, Provisionen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet.
  • Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wir auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko für die Schiffe des Fonds wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
  • Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den mit den finanzierenden Banken sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben. Aufgrund des massiven Verfalls des Wertes des US-$ gegenüber dem Japanischen YEN ist der in US-$ gerechnete Darlehensstand stark angestiegen. Zugleich sind die Schiffswerte aufgrund des Einbruchs der Charterraten und des damit verbundenen Rückgangs der Schiffspreise gesunken. Damit wurde das in der loan-to-value Klausel festgeschriebene Wertverhältnis von 105% verletzt. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value Klauseln das Recht, unter anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder höhere Zinsen zu fordern und gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US $ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Durch den Wertgewinn des JPY gegenüber dem US $ steigt darüber hinaus die Verschuldung in US $ gerechnet dramatisch an. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen. Stattdessen erfolgte zumeist nur ein irreführender Hinweis auf die unerheblichen Kursschwankungen des US-Dollar.
  • Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.

Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Beratungsfehler sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Berater, Banken und Sparkassen wegen der Verletzung von Beratungspflichten.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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