Geschlossene Fonds, Aufbau Ost, finanzielle Tragödie, emotional verdrängt

Geschlossene Fonds, Aufbau Ost, finanzielle Tragödie, emotional verdrängt
09.11.2011326 Mal gelesen
Blühende Landschaften hatten die Politiker versprochen und nicht selten mit ihrem Konterfei für Anlageprodukte aktiv geworben. Aufbau Ost, eine gute Sache und hochwertige Immobilien bei dem daniederliegenden Immobilienmarkt eine tot sichere Investition.

Anleger aller Einkommensschichten und Berufsgruppen sind mit redlichen Absichten und im Glauben an eine sichere und gemeinnützigen Investition unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten, die nicht selten kein rein finanzielles Problem blieb. Oft führten Beteiligungen, auch Mehrfachbeteiligungen, zum finanziellen Ruin mit all den negativen Auswirkungen auf das Leben, die traumatische Ereignisse haben können. Anleger berichten über den Auseinanderfall von Familien, Ehescheidungen, und nicht selten las man in der Presse sogar von Suiziden. Angesichts all dieser unliebsamen und schlechten sowie schmerzhaften Erinnerungen an solche Anlagen, die oft weit in die Anfänge der 90er Jahre zurückreichen können, ist es nur verständlich, wenn sich heute niemand mehr mit der lästigen Beteiligung an einem geschlossenen Fond beschäftigen möchte.

Dies führt jedoch dazu, dass die Nutznießer dieser Entwicklung, Vermittler und Banken, erneut profitieren! Mit Ablauf der Übergangsvorschriften zum Ende des Jahres dürfen die Letztbenannten sich sicher sein, zivilrechtlich nicht mehr belangt zu werden.

Auch heute ist es ggf. noch möglich einen beispielsweise 1995 gekauften, geschlossenen Immobilienfond wegen Beratungsfehler beim Kauf des Fonds gegenüber dem Beratenden oder Vermittelnden im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln und so, zumindest die finanziellen Schäden zu begrenzen. Diese Möglichkeit besteht allerdings für alle geschlossenen Fonds, die vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden nur noch bis zum Ablauf des 31.12.2011.

Es kann sich also durchaus lohnen, auch wenn die Erinnerungen an das Geschehene schmerzhaft sind, sich mit der Anlage erneut zu beschäftigen und einen bezüglich der Anlageform versierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Unterlagen zu beauftragen. Diesbezüglich ist Eile geboten.

Wer dies nicht tut oder nicht will wird am Neujahrstag 2012 endgültig ohne Aussicht auf Schadensersatz für seine Beteiligung dastehen und hoffen müssen, dass bis zur Auseinandersetzung der Gesellschaft kein weiterer Schaden in Form von Insolvenz, Nachforderungen von nicht geleisteten oder als vermeintliche Gewinnauszahlung zurückbezahlten Kommanditeinlagen und anderen Unbill auf ihn zukommen.