Abmahnung Techland – Call of Juarez – Bound in Blood 482 EUR

Abmahnung
03.02.20101329 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Firma Techland Sp.z o.o., Polen, vor. Es geht um das Computerspiel "Call of Juarez ? Bound in Blood". Dies wird nach Angaben aus der Abmahnung durch die Firma Ubisoft GmbH in Deutschland in Vertrieb gebracht. Die Abmahnung stammt von der Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann. Der Verstoß soll angeblich in November 2009 erfolgt sein.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von ? 482,00.

Es ist dringend davon abzuraten, die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne Änderung zu unterzeichnen. Eine solche Erklärung gilt 30 Jahre. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird eine Vertragsstrafe von ? 6.000,00 für zukünftige Verstöße gefordert.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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