Abmahnung Purzel Video GmbH durch Stefan Auffenberg Forderung 1278,70 EUR

Abmahnung
02.02.2010917 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine aktuelle Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg für die Firma Purzel Video GmbH vor. Es geht um den Film "WiesnMuschis Sperma Nr. 2".

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus November 2009 stammen.

In der Abmahnung ist nicht offen gelegt, wer die Daten recherchiert hat, die zu der angeblichen Urheberrechtsverletzung gehören. Es wird ein Schadensersatzanspruch für die Verbreitung des Films in Höhe von 1.178,70 ? verlangt. Daneben sollen die Kosten für den Anwalt und die Ermittlung der Daten 100,00 ? betragen. Insgesamt wird also ein Betrag in Höhe von 1.278,70 ? verlangt. In der Abmahnung heißt es weiterhin:

"Das wesentliche Ziel meiner Mandantin ist, Ihnen aufzuzeigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist ?"

Für dieses Ziel wäre es nicht notwendig, eine Abmahnung zu versenden. Wie sich der Schadensersatzanspruch im Einzelnen zusammensetzt, wird nicht weiter offen gelegt. Am Schluss der Abmahnung heißt es:

"Aus gegebenem Anlass weise ich außerdem darauf hin, dass ich für meine Mandantin im Wiederholungsfall eine Strafanzeige wegen der Verbreitung von pornografischen Schriften (§ 184 StGB) gegen Sie erstatten werde."

Es ist dringend davon abzuraten, die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterzeichnen. Dies ist ein Schuldanerkenntnis, so dass dann einem Zahlungsanspruch wenig Widerstand entgegengesetzt werden kann.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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