Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel | Pink Floyd Musik Ltd.

Abmahnung
25.08.2021 123 Mal gelesen
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel verschickt eine urheberrechtliche Abmahnung | Pink Floyd Musik Ltd.

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg verschickt erneut für Pink Floyd Musik Ltd. aus London eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Handelsplattform eBay eine CD mit der Musik von Pink Floyd zum Kauf angeboten hat und dadurch das Urheberrecht von Pink Floyd verletzt hat.

Die angebotene CD, die einen "gemixten" Tonträger darstellt, sei in dieser Form nicht von Pink Floyd veröffentlicht, hergestellt oder lizenziert worden. Das Inverkehrbringen der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme wurde nicht von dem Berechtigten genehmigt, wobei eine vorherige Zustimmung oder Genehmigung erforderlich wäre.

Das Anbieten dieser CD habe somit das Verbreitungsrecht der Pink Floyd Music Ltd. verletzt.

Folglich wird dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.

Forderung der Abmahnung:

Aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird der Abgemahnte aufgefordert etwaige noch bei ihm befindlichen Tonträger zu vernichten sowie Schadensersatz zu leisten.

Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.