Kanzlei Richter mahnt Unternehmen wegen unzulässiger Werbung

Abmahnung
19.04.202185 Mal gelesen
Die Kanzlei Stefan Richter aus Berlin mahnt für eine Verbraucherin ein Unternehmen wegen unzulässiger E-Mail Werbung ab.

Die Kanzlei Stefan Richter aus Berlin mahnt für eine Verbraucherin ein Unternehmen wegen unzulässiger E-Mail Werbung ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei Richter aus Berlin spricht die Abmahnung im Auftrage einer Verbraucherin aus. Diese soll im Internet Waren eingekauft haben. Zum Abschluss des Kaufs musste Sie auch ihre persönlichen Daten wie Anschrift und E-Mail Adresse angeben. Wenige Tage nach dem Kauf habe die Verbraucherin von dem Online-Shop ungewollt Werbung per Mail erhalten. Auf der Website des streitgegenständlichen Online-Shops habe während der Kaufabwicklung nicht die Möglichkeit bestanden der Verwendung der persönlichen Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Auch eine ausdrückliche Erlaubnis der Verbraucherin sei nie eingeholt worden. Die Verbraucherin habe bei dem Online-Shop erstmals etwas bestellt. Somit würden auch nicht die Voraussetzungen des § 7 III UWG vorliegen, wonach Werbung bei Bestandskunden ohne vorheriges Einverständnis erlaubt sei. Der Online-Shop habe somit gegen §§ 3, 7 I, II 3 UWG verstoßen, wonach solche ungewollte  Werbung als unzumutbare Belästigung unlauter und somit unzulässig sei.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Betreiber des abgemahnten Online-Shops wird aufgefordert die unlautere Werbung sofort zu unterlassen. Ebenso soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, welche für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 Euro an die Abmahnende Verbraucherin vorsieht. Auch soll der Abgemahnte Online-Shop Betreiber Rechtsanwaltskosten in Höhe von 453,87 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.